Familienrecht und Erbrecht

 

Familie

Familienrecht und Erbrecht

Ein weiterer wesentlicher Tätigkeitsbereich der Kanzlei ist das Familienrecht und Erbrecht. Neben einer Trennung und Scheidung ist auch in vielen Fällen vor der Eheschließung eine familienrechtliche Beratung sinnvoll, um die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe zu verstehen und gegebenehfalls entsprechende Regelungen zu treffen. Für Unternehmer stellt sich häufig der Abschluss eines Ehevertrages zur Sicherung des Betriebes als sinnvoll oder auch unerlässlich dar.
In den folgenden Bereichen des Familienrechts werden wir für Sie tätig:

  • Eherecht, Scheidung
  • Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt)
  • Ehewohnung/Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung , Ehegüterrecht
  • Kindschaftssachen (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption)
  • Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft
  • Lebenspartnerschaften

Ebenso wie das Familienrecht ist das Erbrecht häufig von rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen geprägt und gekennzeichnet. Problematisch ist hier hauptsächlich die gesetzliche Festlegung der Erbfolge als Universalsukzession und das Vorliegen einer Gesamthand bei mehreren Erben. Auf einen Todesfall folgen daher häufig belastende Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbe. Es gilt insoweit sachgerechte Lösungen zu finden und durchzusetzen.
In folgenden Bereichen des Erbrechts werden wir für Sie tätig:

  • Testament und Erbvertrag
  • Vermächtnis
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Erbengemeinschaft, N acherbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbscheinverfahren
  • Testamentsvollstreckung